In einer zunehmend digitalen Welt ist der gleichberechtigte Zugang zu Informationen und Dienstleistungen entscheidend für die Teilhabe aller Menschen. Seit dem 28. Juni 2025 hat das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland Gültigkeit. Dieses Gesetz ist ein Meilenstein für die digitale Inklusion und verlangt, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen – insbesondere für Menschen mit Behinderungen – ohne Hürden zugänglich sind.
Ich, Ramona Aurin-Stenzel, begreife Barrierefreiheit jedoch nicht nur als gesetzliche Pflicht. Für mich ist sie eine fundamentale Überzeugung und eine enorme Chance, mein Angebot für jeden zugänglich und nutzbar zu machen.
Was bedeutet das BFSG konkret für digitale Angebote?
Das BFSG setzt die europäische Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) um und betrifft eine Vielzahl von Branchen, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Dazu gehören beispielsweise Online-Shops, digitale Marktplätze, Bankdienstleistungen, Telekommunikationsdienste und vieles mehr. Im Kern bedeutet das für digitale Inhalte wie Webseiten und Apps:
Meine Webseite und mobile Anwendung ist so gestaltet, dass sie mit assistiven Technologien wie Screenreadern kompatibel sind, klare Kontraste aufweisen und vollständig über die Tastatur bedienbar sind.
Digitale Dokumente und Medieninhalte, von PDFs bis zu Videos, sind barrierefrei aufbereitet – beispielsweise durch Untertitel, Transkriptionen und logische Strukturen.
Interaktive Elemente wie Formulare sind intuitiv bedienbar und leicht verständlich.
Verbesserte Sichtbarkeit und SEO: Viele Maßnahmen zur Barrierefreiheit (z.B. klare Überschriftenstrukturen, aussagekräftige Alt-Texte für Bilder und saubere Code-Strukturen) sind gleichzeitig wichtige Faktoren für eine bessere Auffindbarkeit in Suchmaschinen.